Der Notar erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung (KostO). Diese Gebühren müssen vom Notar erhoben werden, abweichende Kostenvereinbarungen mit ermäßigten oder erhöhten Kosten sind nicht zulässig und unwirksam. In aller Regel richten sich die Gebühren des Notars nach dem Wert (Geschäftswert, bei einem Grundstückskauf ist das z.B. regelmäßig der Kaufpreis) der dann in einer Kostentabelle gesetzlich festgelegten Gebühren zugeordnet wird. Die Notarkosten richten sich daher nicht nach dem Aufwand.
Der Notar Wolfgang Meyer-Franck berät sie gern zu ihrem individuellen Anliegen.





